Stiftungsvermögen

Das Stiftungs-Gründungs-Kapital beträgt 100.000 EURO. Dieses bleibt satzungsgemäß ungschmälert erhalten. Sowohl Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals als auch Spenden für laufende Projekte sind herzlich willkommen.

Vermächtnisse und Erbschaften zu Gunsten der Stiftung sind erbschaftssteuerfrei.

Mit Ihrer Hilfe möchten wir weiteres Sach-, Grund- und Barvermögen ansammeln, um langfristig eine dauerhafte Förderarbeit zu ermöglichen. Sie können dabei helfen, indem sie zustiften, also das Stiftungskapital vermehren – zu Lebzeiten und auch über den Tod hinaus.

Je stärker die Stiftung ist, desto besser, zuverlässiger und dauerhafter kann sie helfen.